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Category: Baufinanzierung

Die EZB wagt noch keine Zinssenkung

Nach der EZB Sitzung im März…

Die Inflationsrate sinkt und die Konjunktur schwächelt. Dennoch hält die Europäische Zentralbank die Füße still – und lässt die Leitzinsen unverändert. Die erste Senkung erwarten die Finanzmärkte im Juni.

Trotz einer rückläufigen Inflation und einer schwächelnden Konjunktur hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen der Eurozone zum vierten Mal nacheinander nicht verändert. Wie erwartet belässt sie den Hauptrefinanzierungssatz, zu dem sich die Geschäftsbanken frisches Geld bei der Notenbank besorgen können, auf dem aktuellen Niveau von 4,5 Prozent, wie der EZB-Rat mitteilte.

Das bedeutet für alle Kaufinteressenten weiterhin ein stabiles Zinsumfeld, was die Immobilienbranche mit ihren leicht zunehmenden Verkaufszahlen in den letzten Wochen bestätigt. Durch das stabile und gute Zinsumfeld seit Ende 2023 nehmen die Immobilienkäufe wieder zu. Es trauen sich also immer mehr Kaufinteressenten den Schritt zum Erwerb ihrer eigenen 4 Wände wieder zu. Das belebt die Immobilienbranche im ersten Quartal 2024 deutlich.

Dazu ist eine Besserung der Zinsen in Sicht. Denn die Finanzmärkte erwarten aufgrund der rückläufigen Inflation eine erste Zinskorrektur der EZB im Sommer diesen Jahres. Wer also aktuell mit dem Gedanken spielt sich sein Eigenheim zu erwerben, der sollte sich vorbereiten, um das passende Objekt bis dahin gefunden zu haben.

Um auch bei der Finanzierung ihrer Traumimmobilie bestens gerüstet zu sein, lohnt es sich die aktuellen Konditionen am Finanzmarkt zu vergleichen. Mit über 500 Bankpartnern sind wir der passende Ansprechpartner und Finanzierungsberater für Sie. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des passenden Finanzierungsmodells, der Auswahl der passenden Bank und begleiten Sie bis zum Einzug.

Nun stellen sich für Sie nur noch diese Fragen:

1. Was kann ich mir leisten?

2. Wie stehen die Zinsen im Moment?

3. Wie hoch ist meine Rate?

Die Antwort darauf finden Sie unter dem folgenden Link.

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Neue Heizungsförderung ist zum 27.02.2024 gestartet!

KfW Heizungsförderung kann beantragt werden

Seit dem 27.02.2024 können Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen, einen Antrag auf den neuen Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) im „Kundenportal Meine KfW“ stellen. Zusätzlich steht Ihnen ab dem 27.02.2024 der zins­günstige „Einzelmaßnahmen Ergänzungs­kredit  – Wohngebäude“ (358, 359) zur Verfügung. Den Kredit können Sie Sie bei Ihrem Finanzierungspartner D&F Financial Coaches GmbH beantragen.

Bitte beachten Sie: Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich. 

Sie interessieren sich für die Einzelheiten? Dann klicken Sie auf den folgenden Link..

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Aktuelle Zinsnews – Aussichten für das erste Quartal 2024

Die Aussichten für das erste Quartal 2024

Nach der EZB Sitzung im Januar wurden keine Zinsänderungen vorgenommen, so dass zu erwarten ist, dass sich der Zins auf diesem Niveau hält und sich mit leichteren Ausschweifungen nach oben und unten seitwärts bewegen sollte. Im März steht dann eine weitere EZB Sitzung an und es gilt abzuwarten, ob es dann eine Veränderung des Zinsniveaus geben wird. Bis dahin werden wir wohl ein stabiles Zinsumfeld sehen, was es weiterhin attraktiv macht eine Immobilie zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage zu erwerben.

Was kann ich mir aktuell leisten? Wie stehen die Zinsen im Moment? Wie hoch ist meine Rate?

All das können Sie herausfinden, wenn Sie auf den folgenden Link klicken…

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Bis zu 240.000 € Förderkredit: Familien winkt neue KfW Förderung

Familien winkt Bau-Förderung – das sind die Details

Der Traum vom Eigenheim bleibt vor allem für Familien mit geringen Einkommen meist unerreichbar. Ein spezielles Förderangebot könnte bald für eine Trendwende sorgen. Bislang gab es Unterstützung in Form des mittlerweile ausgelaufenen Baukindergeldes. Im Juni geht der Nachfolger an den Start.

Dann startet das Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) der KfW-Bank. Die Förderung soll Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen beim Kauf von selbstgenutztem Wohnraum unterstützen.

Das Angebot soll in Form eines Förderkredites mit vergünstigten Zinsen zur Verfügung gestellt werden. Was gilt es für Familien zu beachten?

Für die Förderung der KfW-Bank sind Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro berechtigt. Jedes minderjährige, noch im Haushalt lebende Kind erhöht diese Grenze um weitere 10.000 Euro. Insgesamt stellt die Förderbank hierfür ein jährliches Budget in Höhe von 350 Millionen Euro zur Verfügung.

Maximal können sich Familien 240.000 Euro zu vergünstigten Konditionen sichern. Zu welchem Zinssatz der Kredit zur Verfügung gestellt wird, ist noch unklar. Zudem soll die Förderung nicht für bereits bestehende Immobilien gelten. Die Neubauten müssen darüber hinaus mindestens dem Energieeffizienzstandard EH40 entsprechen.

Was ist ein sogenanntes Effizienzhaus?

Ein Effizienz­haus ist ein energetischer Standard für Wohn­gebäude. Er setzt sich aus zwei Kriterien zusammen: Wie hoch ist der Gesamt­energie­bedarf der Immobilie? Und wie gut ist die Wärme­dämmung der Gebäude­hülle? Das wird mit den Werten Primär­energie­bedarf und Transmissions­wärmeverlust angegeben.

Wer die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht und zusätz­liche Anforder­ungen an die Nach­haltig­keit erfüllt, kann dafür eine Förderung erhalten. Die Kennzahl 40 gibt an, dass das Effizienz­haus nur 40 Prozent Primär­energie benötigt, verglichen mit einem Referenz­gebäude (nach Gebäude­energie­gesetz). Zudem liegt der Trans­missions­wärme­verlust bei nur 55 Prozent des Referenz­gebäudes. Der bauliche Wärme­schutz ist somit um 45 Prozent besser (Quelle: KfW)

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Sofort Finanzierung von Photovoltaikanlagen mit Bausparen

Sofort Finanzierung von Photovoltaik Anlagen mit Bausparen

Seit Januar 2023 gilt: Wer eine neue Anlage installiert, zahlt null Steuern. Mehr als 2,2 Millionen dieser Dach-Anlagen sind deutschlandweit bereits im Betrieb. Jetzt gibt es weitere steuerliche Vorteile für die Installation einer Photovoltaikanlage.

Die bisherigen 19 Prozent Umsatzsteuer auf Solaranlagen entfallen. Gleichzeitig erhöht der Gesetzgeber die Einspeisevergütung auf bis zu 13 Cent je Kilowattstunde. Er unterscheidet dabei zwischen Eigenversorgungs- und Volleinspeiseanlagen. Für Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak (kWp) Leistung müssen Betreibende zudem keine Einkommenssteuer mehr an das Finanzamt entrichten.

Wie kann eine Finanzierung dabei aussehen?

Der Vorteil einer Bausparkasse liegt immer in der kleinen mtl. Rate, welche bei PV-Anlagen auf Grund der Nutzungsdauer sinnvoll ist. Bis 50.000 Euro sind diese Darlehen ohne Grundbucheintragung. Voraussetzung dafür ist Eigentum, Bonität und eine saubere Schufa. Die wohnwirtschaftliche Verwendung bestätigt der Makler. Einen 50.000 Euro Kredit vergeben die Bausparkassen bereits ab 325 Euro im Monat.

Auch weitere Maßnahmen im Zuge einer Modernisierung sind möglich, dabei gilt: alles rund ums Haus:

  • Modernisierungsarbeiten
  • Sparen durch die finanzierten Modernisierungsmaßnahmen bei Energieeinsparung
  • Senkung der Nebenkosten oder fürs Alter barrierefrei umbauen
  • Die Finanzierung bleibt über die gesamte Laufzeit planbar (konstant) und zinssicher

Eine energetische Sanierung der eigenen vier Wände sorgt für ein gutes Wohnklima und schafft Behaglichkeit, hilft Energiekosten zu senken und steigert den Wert der Immobilie. Darüber hinaus trägt sie ihren Anteil zum Klimaschutz bei. Dazu passend bieten Bausparkassen ebenfalls ein Blankodarlehen ohne Grundschuldeintragung, für einen Finanzierungsbedarf zwischen 5.000 und 50.000 Euro an. Hierzu zählen zum Beispiel die Heizungsoptimierung, Fassaden- und Dachdämmung sowie der Fensteraustausch. Solche Sanierungsmaßnahmen bei selbstgenutztem Wohneigentum werden zudem steuerlich gefördert. Je Objekt können 20 Prozent der Investitionskosten von 200.000 Euro, also 40.000 Euro, über drei Jahre geltend gemacht- und direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Die steuerliche Förderung gilt für zehn Jahre.

Welche Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein?

  • Der Kreditnehmer ist nicht selbstständig oder freiberuflich tätig
  • Eigentümer einer Wohnimmobilie in Deutschland (ab Eintragung Grundbuch)
  • Wohnsitz aller Antragssteller liegt in Deutschland
  • Die Beschäftigung eines Antragsstellers muss mindestens 6 Monate betragen
  • Der Darlehenswunsch beträgt maximal 50.000 Euro
  • Der Familienstand darf nicht „getrennt lebend“ sein
  • Für Modernisierungsmaßnahmen oder wohnwirtschaftliche Umschuldungen

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Ausblick 2023 – Wie entwickeln sich die Bauzinsen in diesem Jahr?

Wie sieht die Prognose für die Bauzinsen im Jahr 2023 aus?

Die Leitzinsen sind im vergangenen Jahr 2022 von 0 % auf 2 % gestiegen. Das hatte zur Folge, dass sich die Immobilienkredite von etwa 1 % bis auf 4 % verteuert haben. Diese Dynamik hat sich bereits etwas abgeschwächt und die EZB könnte ihren konsequenten Kurs weiter verlangsamen. Für den Refinanzierungszins der EZB könnte die Marke von 2,5 bis 2,75 % von Bedeutung sein. Denn neben den Risiken der Inflation rücken immer mehr die Sorgen einer Rezession in den Vordergrund. Die Änderung des geldpolitischen Kurses führte bereits zu einer Abkühlung der Wirtschaft und einer Stagnation der Inflation. Eine Besserung ist allerdings noch nicht in Sicht, so dass die Inflationsrate weiterhin auf einem hohen Niveau bleiben sollte und somit nicht viel Spielraum für Zinssenkungen bleibt. Insgesamt rechnen wir daher in der Branche mit einem nahezu gleichbleibendem Zins und leichten Bewegungen nach oben bzw. unten. Die Kreditzinsen bleiben somit in einem Bereich von 3 % bis 4 %.

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Entwicklung der Bauzinsen 2022 – das Resümee!

Die Bauzinsen haben sich seit Beginn 2022 vervierfacht – Ist das der Zenit?

Der rapide Anstieg der Zinsen in 2022 war bislang einmalig. Tatsächlich legen wir in den letzten Wochen eine Pause ein. Teilweise sehen wir sogar leichte Rücksetzungstendenzen. Die Spielräume der Notenbanken für eine Erhöhung des Leitzinses sind auf Grund der nachlassenden Konjunktur kleiner geworden, sodass wohl in absehbarer Zeit ein Ende der restriktiven Geldpolitik folgen könnte. Von einem Erreichen des Zenits würden wir nicht sprechen, vielmehr von einem Hochplateau, auf dem wir uns in diesen Zeiten bewegen. In den kommenden Monaten sind somit wohl eher moderate Zinsbewegungen rund um das erreichte Niveau zu erwarten. Eine Kehrtwende zurück zum Stand von vor einem Jahr dürfte es zumindest nicht geben.

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Prost Neujahr – die D&F wünscht ein gesundes neues Jahr!

Prost Neujahr – die D&F wünscht ein gesundes neues Jahr 2023!

die Zeit vergeht wie ein Wimpernschlag! Hinter uns liegen zwölf aufregende Monate voller Höhepunkte sowie kleinen und großen Etappenzielen, die gezeigt haben: Gemeinsam lässt sich viel bewegen! Dafür möchten wir uns bei Ihnen ganz herzlich bedanken. Denn ohne Ihre Treue, Ihr Vertrauen und ihre großartige Unterstützung würde unsere Arbeit nicht so viel Freude und Spaß machen.

Von Herzen wünschen wir allen KundInnen & GeschäftspartnerInnen ein schönes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2023! Wir freuen uns sehr, auch in diesem Jahr, wieder mit ihnen durchstarten zu können.

Herzliche Grüße
Ihre D&F Financial Coaches

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KfW Informationen zum Baukindergeld

KfW – Informationen zum Baukindergeld

Für das Baukindergeld wurde vor Beginn der Förderung im Jahr 2018 die Höhe der durch den Bund zur Verfügung gestellten Förder­mittel festgelegt. Die Nachfrage für das Baukinder­geld ist nach wie vor hoch. Daher werden die Förder­mittel voraus­sichtlich noch vor dem Jahres­ende ausge­schöpft sein. Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antrag­stellung ist möglich, solange die Förder­mittel nicht aufge­braucht sind.

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