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Baufinanzierung
22. Mai 2023

Sofort Finanzierung von Photovoltaik Anlagen mit Bausparen

Seit Januar 2023 gilt: Wer eine neue Anlage installiert, zahlt null Steuern. Mehr als 2,2 Millionen dieser Dach-Anlagen sind deutschlandweit bereits im Betrieb. Jetzt gibt es weitere steuerliche Vorteile für die Installation einer Photovoltaikanlage.

Die bisherigen 19 Prozent Umsatzsteuer auf Solaranlagen entfallen. Gleichzeitig erhöht der Gesetzgeber die Einspeisevergütung auf bis zu 13 Cent je Kilowattstunde. Er unterscheidet dabei zwischen Eigenversorgungs- und Volleinspeiseanlagen. Für Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak (kWp) Leistung müssen Betreibende zudem keine Einkommenssteuer mehr an das Finanzamt entrichten.

Wie kann eine Finanzierung dabei aussehen?

Der Vorteil einer Bausparkasse liegt immer in der kleinen mtl. Rate, welche bei PV-Anlagen auf Grund der Nutzungsdauer sinnvoll ist. Bis 50.000 Euro sind diese Darlehen ohne Grundbucheintragung. Voraussetzung dafür ist Eigentum, Bonität und eine saubere Schufa. Die wohnwirtschaftliche Verwendung bestätigt der Makler. Einen 50.000 Euro Kredit vergeben die Bausparkassen bereits ab 325 Euro im Monat.

Auch weitere Maßnahmen im Zuge einer Modernisierung sind möglich, dabei gilt: alles rund ums Haus:

  • Modernisierungsarbeiten
  • Sparen durch die finanzierten Modernisierungsmaßnahmen bei Energieeinsparung
  • Senkung der Nebenkosten oder fürs Alter barrierefrei umbauen
  • Die Finanzierung bleibt über die gesamte Laufzeit planbar (konstant) und zinssicher

Eine energetische Sanierung der eigenen vier Wände sorgt für ein gutes Wohnklima und schafft Behaglichkeit, hilft Energiekosten zu senken und steigert den Wert der Immobilie. Darüber hinaus trägt sie ihren Anteil zum Klimaschutz bei. Dazu passend bieten Bausparkassen ebenfalls ein Blankodarlehen ohne Grundschuldeintragung, für einen Finanzierungsbedarf zwischen 5.000 und 50.000 Euro an. Hierzu zählen zum Beispiel die Heizungsoptimierung, Fassaden- und Dachdämmung sowie der Fensteraustausch. Solche Sanierungsmaßnahmen bei selbstgenutztem Wohneigentum werden zudem steuerlich gefördert. Je Objekt können 20 Prozent der Investitionskosten von 200.000 Euro, also 40.000 Euro, über drei Jahre geltend gemacht- und direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Die steuerliche Förderung gilt für zehn Jahre.

Welche Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein?

  • Der Kreditnehmer ist nicht selbstständig oder freiberuflich tätig
  • Eigentümer einer Wohnimmobilie in Deutschland (ab Eintragung Grundbuch)
  • Wohnsitz aller Antragssteller liegt in Deutschland
  • Die Beschäftigung eines Antragsstellers muss mindestens 6 Monate betragen
  • Der Darlehenswunsch beträgt maximal 50.000 Euro
  • Der Familienstand darf nicht „getrennt lebend“ sein
  • Für Modernisierungsmaßnahmen oder wohnwirtschaftliche Umschuldungen

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