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Baufinanzierung
29. Februar 2024

KfW Heizungsförderung kann beantragt werden

Seit dem 27.02.2024 können Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen, einen Antrag auf den neuen Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) im „Kundenportal Meine KfW“ stellen. Zusätzlich steht Ihnen ab dem 27.02.2024 der zins­günstige „Einzelmaßnahmen Ergänzungs­kredit  – Wohngebäude“ (358, 359) zur Verfügung. Den Kredit können Sie Sie bei Ihrem Finanzierungspartner D&F Financial Coaches GmbH beantragen.

Bitte beachten Sie: Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich. 

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